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Wartungsvertrag

Stellen Sie sicher dass Ihre Anlagen regelmässig gewartet werden.

Mit unserem Wartungsvertrag gehen Sie keine Verpflichtungen mit festen Kosten, etc. ein. Sie können die Vereinbarung auch jederzeit ganz einfach wieder auflösen.

Die Firma Gloor AG verpflichtet sich aber Sie jeweils alle zwei oder drei Jahre zu kontaktieren und eine Kontrolle durchzuführen. Somit ist sichergestellt dass die Anlage regelmässig auf Ihre Funktion und Sicherheit kontrolliert wird, auch im Falle von personellen Wechseln in Ihrem Betrieb.

Bei einer zukünftigen Wartung bezahlen Sie lediglich den anfallenden Aufwand und Teile die ersetzt werden müssen. Keine fixen Serviceabo-Kosten.

Gerne senden wir Ihnen auch ein entsprechendes Exemplar im Doppel zu.

Kontaktieren Sie uns: 034 427 47 47 oder gloor@gloor.ch

Wartungsvertrag als pdf Version